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Global Harmonisiertes System (GHS) zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

 

Ab 01. Juni 2015 tratt innerhalb der EU die allgemeingültige Kennzeichnungspflicht für chemische Gemische in Kraft. GHS steht für Global Harmonisiertes System und ist eine Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen. In der Europäischen Union erfolgt die schrittweise Umsetzung durch die CLP-Verordnung (Classification, Labelling und Packing).

Unsere Lieferanten stellen die Produkte schrittweise auf die neue GHS Kennzeichnung um. Die CLP-Verordnung sieht eine Übergangsfrist von zwei Jahren vor. Händler können Produkte mit der alten Kennzeichnung noch bis zum 01. Juni 2017 verkaufen. Erst dann müssen sämtliche Produkte im Verkauf nach den Regeln des GHS gekennzeichnet sein.

Die Sicherheitsdatenblätter sind ebenfalls an die GHS-Verordnung angepasst worden und stehen Ihnen auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung.

Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne kontaktieren unter: info@hofueli.ch

Ihr hofueli.ch - Team